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Hans Tretsch, Jörg Sorg und Hans Basa, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen Jörg Werntz, Bader, als Kläger einesteils und Johann Kunigspacher, Lizentiat der Rechte, als Anwalt seines Schwagers Sebastian Keller, alten Vogts zu Nürtingen, anderenteils, sowie Dr. Philipp Ehrer, Vogtamtsverweser, Dr. Johann Vessler und Hans Keller, Kastkeller, als Anwälte Hz. Ulrichs drittenteils, in einem Streit um die Wiederherstellung der von + Burkhard Fürderer, dem früheren Inhaber des Wiesen- und Baumgartenstücks S. Kellers 'im Furt' unterbrochene Wasserzufuhr zu dem Badesee, den der Kläger vom Herzog um schweren Zins zu Lehen trägt, und entscheiden, daß die Grube zum Teil ausgeräumt und zwei Gräben, davon einer als Abfluß zum Nesenbach, gezogen werden müssen. Die Kosten soll zu 2/3 der Herzog und zu 1/3 Kunigspacher tragen. Der Unterhalt der Grube geht zu Lasten des Klägers, während die Gräben zu 2/3 vom Herzog und zu 1/3 vom Inhaber des Wiesen- und Baumgartenstücks zu unterhalten sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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