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Hans Bintz von Owen, wohlverschuldeter Sachen wegen zu Kirchheim gef., auf Veranlassung des Herzogs peinlich beklagt, mit Urteil "an seiner gnaden straff nach seiner gnaden, wolgefallen erkennt", auf Fürbitte vom Herzog begnadigt, schwört U. und verspricht, sein Leben lang keine Waffen mehr, außer einem abgebrochenen Brotmesser, zu tragen und alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden. Nur wenn er in einem Wirtshaus seiner Arbeit nachgeht, ist ihm erlaubt, ein viertel oder ein halbes Maß pro Tag zu trinken. Auch soll er das, was er mit seiner Arbeit verdient, redlich mit seiner Fraui und seinen Kindern teilen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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