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Kaiser Ludwig befreit Bürgermeister, Schultheiß, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Esslingen angesichts ihrer Dienste für Kaiser und Reich "von sant Martins tag der nu nehst kumpt vber vier jar" (1334 November 11) für fünf Jahre von der ihm und dem Reich zustehenden Steuer. Er überläßt ihnen für den gleichen Zeitraum die ihm und dem Reich von den bei ihnen wohnenden Juden anfallende Steuer und nutze zur Ummauerung der "obern Eszelingen" genannten Vorstadt und gebietet seinen und des Reiches Amtleuten, Landvögten und Vögten Einhaltung der Anordnungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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