Johann Bischof von Sidon (Sidonien.), Professor der Theologie (sacre pagine) und Weihbischof des Erzbischofs Berthold von Mainz (Magintin.), bekundet, mit den nötigen Feierlichkeiten in der Kirche des Nonnenklosters Allendorf (-dorff) zwei Altäre geweiht zu haben, einen in der Sakristei zu Ehren Gottes und aller Heiligen, insbesondere der Hl. Wolfgang, Bonifatius, Benedikt, Antonius des Bekenners, Sturm, Eucharius, Simplicius, Faustinus und der 10.000 Märtyrer, den anderen mitten in der Kirche vor dem Chor zu Ehren Gottes, des hl. Kreuzes und der Heiligen Anna, Mutter Mariens, Katharina, Margarete, Dorothea, Barbara, Ottilia, Ursula und ihrer Gefährtinnen; auch Kirche, Kloster und Friedhof hat er vorsichtshalber geweiht. Er bestätigt alle von seinen Vorgängern verliehenen Ablässe und fügt für alle Gläubigen, die aus Gründen der Frömmigkeit die Kirche und die Altäre an Weihnachten, Beschneidung des Herrn [1. Jan.], Drei Könige [6. Jan.], Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Michaelis [29. Sept.], Kreuzfindung und -erhöhung [3. Mai, 14. Sept.], Allerheiligen und Allerseelen [1. u. 2. Nov.], an den Festen der Apostel, der Patrone, der hl. Maria und des hl. Johannes oder am Kirchweihfest, das am Sonntag Cantate und am Sonntag vor Michaelis gefeiert wird, oder an den Tagen der Altarweihen - des Altars in der Sakristei am Tag des hl. Wolfgang [31. Okt.], des mittleren Altars am Tag der hl. Anna [26. Juli]- oder an den Oktaven dieser Feste aufsuchen, für die Erlösung der Gläubigen auf dem Friedhof umhergehen und je fünf Vater Unser und Ave Maria beten, beim abendlichen Glockengeläut für den Frieden der Kirche den englischen Gruß mit gebeugten Knien beten oder zur Mehrung des Gottesdienstes im Kloster und an den Altären spenden, jedesmal einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene an den auferlegten Sündenstrafen. Siegel des Ausstellers.