Bischof Thomas Berlower bestimmt, daß, nachdem bekannt geworden ist, daß einige, namentlich kranke Kleriker unter Mißachtung ihrer Würde betteln gehen, kein Kleriker irgendeine Weihe erhalten darf, wenn er nicht den Nachweis über den Besitz einer Pfründe oder eines sonstigen Unterhalts erbracht hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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