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Matheus Glockhennhan von Brucken, zu Kirchheim gef., weil er trotz des für alle Untertanen geltenden Verbots, Weidwerk zu treiben, täglich auf die Jagd gegangen war, seit Pfingsten ein Stück Wild, ein Kalb und eine Sau geschossen und sich auch sonst etwas ungebührlich gehalten hatte, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er 30 fl innerhalb eines Monats an den Herzog zahle, zu Händen des Forstmeisters zu Kirchheim, ferner künftig Spiele und Zechen meide, keine Waffen bei sich führe außer mit Erlaubnis der Obrigkeit, verspricht dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 9 Bürgen, die sich verpflichten, ihm im Fall der Übertretung dieser U. innerhalb Monatsfrist in Gewahrsam der Amtleute zu bringen oder wenn dies nicht geschähe, 100 fl Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Hans Schoch, b. zu Kirchheim, Ulrich Schuhmacher von Owen, Hans Glockenhan, Conz Glockenhan, Hensin Riecker von Sparwiesen [Kr. Göppingen], Heinz Riecker von Jebenhausen [Kr. Göppingen], Johann Riecker von Auingen [Kr. Münsingen], Blasin von Nabern und Jörg Harsch, b. zu Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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