Martin Vetter, seßhaft zu Plieningen, zu Stuttgart gef., weil er fremden Herren in den Krieg zugezogen war, jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis und Wissen der Obrigkeit solches zu unterlassen, seine Atzung zu bezahlen, verspricht, dies zu halten, und schwort U.