Martin Benntz aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, innerhalb Monatsfrist dem Forstmeister zu Kirchheim 40 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, und aller heimlichen und offenen Zechen zu enthalten, sowie ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihm im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist in das sichere Gewahrsam der Obrigkeit zurückzubringen, oder 200 fl Poenfall zu bezahlen. Benntz hatte zu Tenzlingen im Holz, gen. Rain, einen Hirsch und eine Sau geschossen und zu seinem Nutzen verwendet. Bürgen: Benz Baur, Stefan Flam, Schultheiß zu Bempflingen, Andreas Hafner und Gall Nonnenmacher.