Die Gemeinde Schwieberdingen württembergischen Anteils wird auf ihr Ansuchen um Befreiung von Jagddiensten und Hundaufstockung wegen erstem auf die Bestimmung des Lagerbuchs verwiesen von dem letzten aber freigesprochen, weil das Lagerbuch nur von Hundziehen nicht aber von Hundaufstocken spreche (Schwieberdingen)