Johann Hugepott zum Goszwinkel und Bernhartt van Münster zu Meinhovell empfangen als Bevollmächtigte der Anne von Berninckhausen, Witwe Herman von Pentlings zu Hilbeck vom Abt Lambert von Liesborn für die Witwe v. Pentling zu Lehen den Anteil an der Vogtei des Hofes zu Bettinghausen, den früher Jost von Berninckhausen innehatte. Sie versprechen, daß der Abt in einen Streit, den die genannte Witwe mit den Gebrüdern von Schorlemer zu Hellinghausen (Krs. Lipstadt) über einen Teil dieses Lehnsbesitzes hat, nicht hineingezogen werden soll. Zeugen: Thonieß von Berninckhausen zu Eickelborn und Bernhartt Sylvester von Hörde zu Störmede.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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