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Graf Kraft von Hohenlohe und zu Ziegenhain beurkundet, dass er mit Wissen und Willen des Rates der Reichsstadt Schwäbisch Hall mit dem dortigen Schultheißen Friedrich Schwab übereingekommen ist, den Leibeigenen des Schultheißenamts, Wolf Renhart zu Münkheim (= Untermünkheim), gegen seinen Leibeigenen Mulhans zu Hagenhof (Hage) einzutauschen, und dass beide Parteien am heutigen Tag auf ihre Eigentumsrechte, Ansprüche und Forderungen an ihren bisherigen Eigenleuten bzw. gegen dieselben förmlich verzichtet haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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