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Abt Heinrich von St. Emmeram überträgt einen Garten beim Haus des verstorbenen Bruno von Achirchen, der dem Kammeramt des Klosters gehört, nachdem ein hierüber ausgestelltes Privileg seines Vorgängers, Abt Wernhers, für Ulrich Zichaer und seine Ehefrau Ofemia dem Kloster zurückgegeben wurde, mit Zustimmung des Kammerers Hermann Gaizgebel dem Albert Gemlinger und dessen Söhnen Albert und Heinrich gegen einen jährlichen Zins. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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