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2/5 [fol. 102']: 1598 März 6 (Senatsprotokoll)
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Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. V
Enthält: 1.) Inquisition über zu langes Tanzen und Faulheit der Studenten Stierlin (Anm. 1) und Schleher: Vorladung ihrer Eltern vor den Senat, Mitteilung ihrer Inkarzerierung und Aufforderung zu deren Ermahnung um fleißigeres Studieren. [UAT 2/5, Bl. 102']; 3.) Supplik des Dr. Michel Rucker (Anm. 2), Schwager des Gruppenbach, um Inventur der Hinterlassenschaft für das Kind seiner Schwester und um Verordnung von Pflegern: Ablehnung wg. Nichtzuständigkeit der Universität; 2.) Supplik eines bulgarischen ("Bolgarus") Studenten um Almosen: Gewährung von 20 Batzen. [UAT 2/5, Bl. 102'] [UAT 2/5, Bl. 102']; 4.) Supplik des jungen Hamberger um Erlaubnis zum Ausgang; Benachrichtigung an den Vater und dessen Vorschlag, ihn mit dem Hauptmann Hoschleu (?) nach Ungarn oder anderswohin zum Studieren zu schicken: vorläufige Fortsetzung des Hausarrests. (Dr. Hochmann) [UAT 2/5, Bl. 103]; 5.) Aussage des Mag. Achatius Sturm über das nächtliche Trinken von Hamberger und Mag. NockeNocke, Johann Georg (Anm. 3). (Schwester des Sturm) [UAT 2/5, Bl. 103]; Anm. 1: MUT 226, 44. Anm. 2: MUT 180, 31; MUT 214, 39. Anm. 3: MUT 213, 46.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.