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Jörg Han, der Zimmermann, wegen Totschlags im Turm zu Neuenbürg gef., daselbst peinlich beklagt, jedoch auf die Fürbitten des Markgrafen Christof von Baden, des Bischofs von Trier und anderer Prälaten und guter Freunde lediglich dazu verurteilt, alle auf ihn gelaufenen Unkosten zu bezahlen und seinen Wohnsitz außer Landes zu nehmen, mit der Konzession, sich vorübergehend im Land aufhalten zu dürfen, gelobt eidlich, dem Urteil nachzukommen und schwört.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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