Philipp, Sohn des (å) Kuno Hille (Hylle), unverheiratet und Witwer, wohnhaft zu Virneburg, bekennt für sich und seine Erben, daß er auf Bitte seiner Tochter Elisabeth (Ele) und ihres Ehemannes vor den Heimbürgen, die er um Besiegelung gebeten hat, von den Testamentsvollstreckern und Bevollmächtigten, die Peter von Donnersberg, der (å) alte Vogt, eingesetzt hat, nämlich Hermann von Haubusch, wohnhaft zu Karden, Herr Hengin und Johann von Erenberg, beide wohnhaft zu Virneburg, das Haus, das der genannte Peter von Donnersberg der Kirche von Nachtsheim gestiftet hat für das Seelenheil seiner verstorbenen Ehefrau Jungfer Mechthild (Metze) gegen 20 Gulden, 24 Albus auf den Gulden gerechnet in der Währung, die zu Mayen und zu Monreal zur Zeit der Bezahlung gängig ist, erblich geliehen hat. Da der Aussteller das Geld nicht hat, soll er stattdessen alle Jahre ein Malter Korn nach Virneburg liefern am Martinstag (Nov. 11) oder innerhalb von 14 Tagen danach. Dem Aussteller ist gestattet worden, die halbe Jahresgülte in Geld abzulösen und anschließend nur mehr einen halben Malter Korn zu liefern. Als Unterpfand setzt er das genannte Haus, das unter einem Dach mit Thomas zu Virneburg liegt, seine Wiese zu St. Jost und sein Erbe genannt der wytdal. Zur Absicherung haben Philipp und seine Tochter die 10 Heimbürgen des Gerichts zu Virneburg mit Namen luyphengyn heimburger gebeten, das Rechtsgeschäft zu bestätigen. Da diese kein Siegel haben, haben sie den Vogt des genannten Gerichts namens Hermann Schorn (?) gebeten, für sie zu siegeln. - Zeugen: Heimbürgen des Gerichts zu Virneburg. Sr.: Vogt des Gerichts zu Virneburg, Hermann Schorn(?). Ausf. Perg., schadhaft - Sg. abh., ab - Rv.