Hans Syes von Ötlingen, zu Kirchheim u. T. gef., weil er ein Gelübde gebrochen und der Aufforderung, sich deswegen zu Kirchheim zu stellen, nicht nachgekommen war, jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, sein Leben lang alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, sein Hab und Gut weder zu verkaufen, zu versetzen, noch mit einer Schuld zu belasten ohne Erlaubnis und Wissen der Obrigkeit und schwört U.