Urteilsspruch des Hofgerichts unter Vorsitz des Rudolf von Wattwiler, Statthalter der Landvogtei Elsaß, in der Klagesache der Jungfrau Benigna von Stetten gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg, wegen des unter dem Schutz der Stadt befindlichen Grafen Heinrich zu Württemberg und Mömpelgard. Dieser hatte die Klägerin in dem Wasserhäuslein (genannt Nuwerßhusen) überfallen, misshandelt und eine Armburst sowie zwei silberne Löffel entwendet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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