Bischof Stephan von Brandenburg, Johanniterordensmeister Nickel Tyrbach, Friedrich von Biberstein auf Beeskow und Storkow, Hans von Torgau auf Zossen, Doktor Andreas Hasselmann, Hans von Waldow und Matthis von Jagow, Pfarrer Heinrich Rotemborg zur Freistadt, Marschall Wilhelm Fuchs, Otto d. J. und d. Ä. von Schlieben, Matthis von Bredow, Zabel Borgsdorf und Achim Hake - Räte von Markgraf Friedrich von Brandenburg - sowie die Städte Brandenburg und Berlin verkünden im Auftrag von Markgraf Friedrich, dass sie den Herzog Balthasar in Schlesien und dessen Brüder mit Hans von Hakenborn nicht haben schiedsrichterlich auseinandersetzen können, indem trotz der Abrede bei dem Rat der Stadt Frankfurt [an der Oder]nicht die gehörige Anzahl Schriftstücke eingereicht und ihnen übergeben worden sein. Für einen etwa künftig zu erlassenden Schiedsspruch schlagen sie den Kurfürst Friedirch II. von Sachsen vor. Nach gots gebort vierczehenhundert Jare vnd darnach Im czweyvndvirczigsten Jare am freitage nach dem heiligen oster Sontage;. Berlin. Siegel vom Bischof von Brandenburg, Friedrich von Biberstein, Hans von Torgau, Wilhelm Fuchs sowie Otto von Schlieben der Ältere und der Jüngere (v.l.n.r.)

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