Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Graf Philipp d. A. von Hanau und seine Söhne Philipp, Ludwig und Hans aus besonderer Gnade und getreuer Dienste wegen in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, dass er sie auf ihren Lebtag mit ihren Schlössern, Städten, Gütern und Leuten nach bestem Vermögen schirmen und rechtlich handhaben wird, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.