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Schultenamt Stockum im Kirchspiel Werne
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Enthaeltvermerke: enthält: Rentenverkauf des Gerd von Hovele zu Stockum an den Vikar zu Werne Bernd Streiholt, 1499; Konsens der Äbtissin zu dieser Schuldverschreibung, 1504; Übergabe des Hofes zu der Westen durch Hermann thor Westen an seine natürliche Schwester Alheit Piner, 1534; Supplik des Jaspar Torck zu Herringen wegen eines bei Gericht hinterlegten Kapitals, 1552; Antonius Minsche aus Rom an Caspar von der Burch, Kanoniker zu Herford: Prozeß vor der Rota, 1554; desgl. des Heidenreich v. Ascheberg zu Brautschatzforderungen des Joh. Hobbeler, 1556; Joh. Elbracht wegen der Pfändungen der Steinfurtischen im Amt Wettringen und Schöppingen, 1560; Erbauseinandersetzungen um das Haus tor Westen, 1560-1561; Verzeichnis der Schweine und Geldabgaben des Amtes Stockum, 1567; Verzeichnis der Korneinkünfte des Richters Engelbert Schomacher aus dem Amt Stockum, 1569; Verkauf der Geld- und Korneinkünfte des Amts durch die Äbtissin an Johann v. Brüggeney gen. Hasenkamp,1579, 1584; Weigerung der Hofesleute zur Entrichtung der Schuldschweine, Aufnahme in das Brüchtenregister der Hofesleute im Ksp. Bork, 1584; Goswin v. Raesfeld, Drost zu Werne, wegen der Schwierigkeiten des Joh. von Brüggeney gen. Hasenkamp, 1584-1585; Supplik des Joh. Horsteken zu Südkirchen wegen eines zu seinem Hof gehörenden Stück Landes, gen. das Eversberg, 1586; Goddert Neuhoff wegen der Klage der Hofhörigen zu Stockum über die Wegnahme der Pachtschweine, 1586; Heidenreich v. Ascheberg wegen seiner Belehnung, 1586; Wessel von der Brüggeney gen. Hasenkamp wegen des Kaufs eines Mühlensteins in Haltern, 1596; Joh. von Brüggeney wegen des verschuldeten Bennemans-Hofes zu Horst, 1607; desgl. wegen des Ungehorsams etlicher Bauern beim Erbgericht auf Bennemans-Hof, 1608; Äbtissin über den an den Schulten zu entrichtenden Sterbfall und Weinkauf, 1627; Arnold von Boeymer zu Rimborg ./. Joh. von Brüggeney wegen der Stockumer Lehngüter, 1649; Franz Wilhelm von Boimer ./. Gerhard Schurckmann wegen des Hofes Kemma, 1653; Holzgericht der Hörster Mark, 1659; Schuldforderungen gegen die Höfe Westerhoff, Bennemann, Tygemann, Hoomann, Saurmans und Erben Wulberes, 1662; Anna Sophia Elisabeth von Boymer wegen des Prozesses vor dem Reichskammergericht wegen des Stockumschen Lehens, 1702-1703; Entrichtung von Schutzgeld durch die Hofhörigen an die königl. Rentei, 1708; Besetzung des Saurmanns-Hofes mit Alexander Schulte zu Kreutman, 1709; Anna Sophia E. v. Boymer wegen der zustehenden sogenannten "Leibmodigkeit", 1712; Äbtissin an Dr. Sachs zu Wetzlar, 1716; Belehnung des Joan Werner Ferdinand Elbert nach dem Tode seines Onkels Joan Georg von der Bruggeney gen. Hasenkamp, Domscholaster zu Paderborn, 1716; Strittiger Weinkauf bei den Heiraten der hofhörigen Leute, 1720; Besitzergreifung der Stockumschen Jurisdiktion nach dem Tode der Sophia v. Böhmer durch den Grafen von Ligneville, 1727; Belehnung des Joh. Ferdinand von Eiber gen. Hasenkamp mit dem Amtshof zu Stockum, 1727; Schutz des Grafen von Ligneville im Besitz des Holzgerichts der Stockumer und Horster Mark, 1773; Auseinandersetzungen mit dem Grafen von Ligneville wegen der Gefalle des wüsten Hofes Kimna, 1774; Verzeichnis der jährlichen Einkünfte, 16. Jh.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.