Werden.-Heinrich Overbeck bekundet, daß Abt Benedikt ihn nach dem Tod seines Vaters Gördt-Overbeck mit dem Lehngut Overbeck im Kirchspiel Kettwig in der Bauerschaft Ickten zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn, Rats und Kanzleidirektors des Abts, und Adolf Wilhelm Bernardi, Gerichtsschreibers. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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