Die Brüder Cuntz und Heinz von Hornstein, Söhne des verst. Hermann von Hornstein, sowie Cuntz von Hornstein, Sohn des verst. Hans von Hornstein, alle in Hornstein ansässig, bekunden, daß sie und Gf. Heinrich von Montfort, Herr zu Tettnang (Tetnang), über die unter der Burg an der Donau (Tunowe) gelegene Mühle zu Scheer (Schaer), welche die A. als Pfand vom Hause Österreich besitzen und an Heinrich und seine Erben weiterverpfändet haben, folgende Übereinkunft getroffen haben: Heinrich und seine Erben sollen an die A. und ihre Erben bis zur Wiedereinlösung jährlich zu St. Thomas 8 lb. 5 ß. entrichten. Davon stehen Cuntz und Heinz, Hermanns Söhnen, 7 lb. minus 5 ß. zu; Cuntz, Sohn des Hans, erhält 30 ß. Eine jederzeit vornehmbare Einlösung der Pfandschaft durch Österreich dürfen Heinrich und seine Erben nicht behindern.