Michel Rät und Michel Blankenhorn, beide zu Erkenbrechtsweiler, wegen des Verdachts von unerlaubtem Waidwerk und Fallenstellen zu Urach gef., jedoch mit der Auflage freigel., ihre Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen und für je 40 fl Bürgschaft zu leisten, sich fortan wohl zu verhalten, alles Waidwerk zu unterlassen sowie Wildfrevel im herzoglichen Forst der Obrigkeit anzuzeigen, schwören U. und versprechen, dies einzuhalten. - Bürgen: 1) für Michel Rät sein Vater Melchior Rät 2) für Michel Blankenhorn sein Schwager Jörg Schupp.