Der Propst Christian Bigeleben, die Priorin Elisabeth Brandis, die Subpriorin Maria Salome Blanqwenbiell und die Kellnerin Anna de Wrede bekunden, Hermann Hövel habe ihnen lange Zeit gedient. Als er im Jahre 1658 seine Praxis zu Werl beendet und sich zu Neheim aufgehalten habe, sei die Rede gewesen, er wolle sein Studium der Jurisprudenz an anderen Orten fortsetzen. Durch den + Jacob Blomen sei er auf Veranlassung des Propsten angeworben worden und habe nach dem Tod des Schreibers Henningius die Schreiberei des Klosters wahrgenommen. Er habe diese bis zum Februar des Jahres 1669 bedient, obwohl er zwischenzeitlich auch beim Landdrosten in Westfalen, von Landsberg, bedient gewesen sei. Vorher habe er nach dem Abschied des Johansen Trompeter, des Aufhebers des Klosters, auch dem Propst geholfen, die Einkünfte des Klosters einzuziehen, obwohl wegen der vielen Prozesse viele Schreibarbeiten angefallen seien und er beiden Aufgaben nicht genügen konnte. Wegen seiner Doppelarbeit sei ihm neben dem Tafelgeld, das die Kapläne genössen, für die Zeit von 1658 bis 1669 mit Ausnahme des Jahres, in dem er dem Landdrosten diente, eine Erhöhung des Salärs zugesagt worden, was auch für die Zeit, wo er sich im Kloster in Zukunft befände, gültig sein solle. Da nun der kaiserlich-brandenburgisch-französische Krieg bevorstehe, sei zu erwarten, daß der Propst sich an einem anderen Ort aufhalten müsse. Aus diesem Grunde bittet Hoevel um einen besiegelten Versicherungsschein. Wegen der Einziehung der Einkünfte wird ihm eine Quittung erteilt bis auf 501 Reichstaler und etliche Stüber. Von letzterer Summe soll die für 200 Reichstaler versetzte Rhams-Wiese beim Hof Flerke (Flerich) eingelöst werden bzw. sind für den Kanon an das Kloster Deutz vorgesehen. Die restlichen 201 Reichstaler reklamiert Hoevel als Gehalt. Er habe sich durch die Einziehung der Klostereinkünfte Feindschaften und viel Ungemach zugezogen, wie z.B. durch die Verteidigung der Jagdrechte des Klosters und durch Pfändungen, und sogar den Unwillen des Kurfürsten erregt, als er zu Peter und Paul des Jahres 1661 dem kurfürstlichen Jäger Engelhard Hirnstein und dem Jagdknecht Dietrich Pfortner zwei Jagdhunde auf einem freien Platz des Klosters mit Gewalt weggenommen habe. Der Kurfürst habe damals an Landdrost und Räte den schriftlichen Befehl erteilt, den Hoevel und den bei ihm befindlichen Trompeter nach Arnsberg aufs Schloß in eine schimpfliche Haft zu führen, wohin Trompeter tatsächlich gebracht wurde. Er hätte das gleiche Schicksal erlitten, wenn er sich nicht ins Märkische ins Kloster Scheda geflüchtet hätte, bis der Befehl aufgehoben wurde. Der Propst gesteht ihm daher zu, daß er die vom Kloster unterhabende Wiese auf Lebenszeit pachtfrei nutzen darf. Geschehen zu Oelinghausen.