Klage des Johan Wilhelm Stevening zur Willinghege ./. den Expeditor Henrich Frencking. Kläger ist Gutsherr des Erbes Große-Horstman in Altenberge. Auf seinen Antrag ist der eigenhörige Zeller Herman Große-Horstman durch Urteil des Jobst Oesthoff, Gograf zur Meest, vom 11.4. 1628 des Erbes entsetzt, weil er übel gewirtschaftet, große Schulden gemacht, Ländereien verkauft und verpfändet hat; sein Schwiegersohn Henrich Niehoff (jetzt Zeller Große-Horstman) hat das Erbe bekommen.

Show full title
Stadtarchiv Münster
Data provider's object view
Loading...