Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall einigen sich mit Stephan von Adelsheim zu Wachbach und dessen Verwandten und Freunden hinsichtlich der auch durch Kurfürst Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, befürworteten Belehnung seines, Stephans, noch unmündigen Sohnes Jörg Sigmund mit der Altarpfründe des heiligen Franziskus in ihrer Pfarrkirche St. Michael dahingehend, dass der künftige Benefiziat vorläufig von der Residenzpflicht befreit, aber dennoch in den Genuss eines Teils der Pfründeinkünfte eingesetzt wird. Als Gegenleistung lässt Stephan von Adelsheim seinem Anerbieten gemäß während des auf 10 Jahre veranschlagten Universitätsstudiums seines Sohnes die Pfründe auf eigene Kosten "notdürftig" (durch einen Vikar) versehen. Die Stadt sagt zu, während der Studien dem Sohn aus den Pfründgefällen jährlich 30 fl auszubezahlen; falls indessen Jörg Sigmund innerhalb dieses Zeitraums sterben oder das Studium abbrechen sollte, erlischt die Zahlungsverpflichtung der Stadt. Wenn dieser aber nach Ablauf der 10 Jahre die zur Versehung der Pfründe notwendigen Kenntnisse und Geschicklichkeit erlangt hat, wird die Stadt nicht anstehen, ihn in Vermögen und Einkünfte der Kaplanei einzusetzen.