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Hans Oswald von Neuneck hat anstelle seines Bruders Renhard und seines Neffen mit seinen Hintersassen zu Glatt über das Fronen für ein Jahr nach Ausfertigung dieses Briefes folgendes vereinbart: Jeder der Hintersassen, der mit dem Pflug bebaut, soll für die schuldige Fron 3 Gulden 8 Schilling geben; wer weder einen Zug hat noch mit dem Pflug bebaut, soll 1 Gulden geben. Vom Geld soll die Hälfte auf Johannistag (24. Juni), die andere Hälfte auf Bartholomäustag (24. August) bezahlt werden. Solches Geld soll ein Amtmann einbringen. Bei Säumigkeit der Zahlung kann diese Vereinbarung am Jahresende wieder aufgekündigt werden. Die Fron, die sie an dem Rain (1) um den Schloßgraben schuldig sind, bleibt vorbehalten. Es werden 2 gleichlautende Kerbzettel ausgefertigt. (1) Das Wort weitgehend unkenntlich (gemacht?)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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