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Herr Philipp VII. v. Falkenstein-Münzenberg bekundet, mit Landgraf Heinrich II. von Hessen bis Michaelis 1372 ein Bündnis geschlossen zu haben. Er...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Marburg 1370 März 4
Hessen
Pergament, angehängtes Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: mantage in der vasten nach dem sontage als man singet Invocavit
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herr Philipp VII. v. Falkenstein-Münzenberg bekundet, mit Landgraf Heinrich II. von Hessen bis Michaelis 1372 ein Bündnis geschlossen zu haben. Er begibt sich in den Schutz des Landgrafen gegen Dienstverpflichtung, worüber ein Schiedsgericht zu entscheiden hat. Tage wegen des Landgrafen sollen zu Gießen, Tage wegen Philipps zu Butzbach gehalten werden. Von dem Bündnis werden das Römische Reich, seine Schwester Agnes v. Falkenstein-Münzenberg und alle bisherigen Verbündeten ausgenommen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck, Hess. Landesgeschichte II, 440
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.