Melchior Wüschuff von Küntlingen [Knittlingen, Kr. Vaihingen Enz] und Anna Zürndörfferin von Geckingen [Göggingen, Kr. Schwäbisch Gmünd], seine Ehefrau, wegen ihrer Zugehörigkeit zur verkehrten Sekte des Wiedertaufs (Melchior Wüschuff hatte sogar als "vorstender" andere getauft) zu Göppingen gef., werden -trotz des jüngst ergangenen Speyerer Abschieds- nach Unterweisung und Widerruf auf künftiges Wohlverhalten hin gnädig aus dem Gefängnis entlassen, versprechen, Württemberg unverzüglich zu verlassen und künftig zu meiden, sich auch anderswo den Ordnungen und Satzungen der gemeinen Kirche zu unterwerfen und schwören Urfehde. Bei Zuwiderhandlung sollen die Täter ohne weiteres vom Nachrichter mit Feuder oder Wasser getötet werden.