Schultheiß und ganze Gemeinde zu Hölzern (Holczern) urkunden: Nachdem Äbtissin und Konvent des Klosters zu Oberstenfeld in ihrer Markung zu Hölzern für den jährlichen Zehnten, Erb- und Kelterwein unter der Kelter daselbst von allen Weingärten den sechsten Eimer Wein erhalten, sind ihre Güter und Weingärten damit schwer belastet. Durch ihr Bitten ist in Gegenwart von Johannes Sieglinger (Sigininger), Keller zu Weinsberg, und Hans Busch, derzeit Bürgermeister daselbst, und andere ehrbare Leute zwischen den Frauen und ihnen ausgehandelt worden, wie nachstehend geschrieben steht: Von allem Weinwachs in der Markung zu Hölzern soll künftig für Zehnten, Erb- und Kelterwein ein Siebtel jährlich im Herbst unter der Kelter fallen. Das ist nicht mehr als der Zehnte und vom Fuder Wein ein Eimer Wein zu Kelterwein. Was von dem Wein an Zehnten gebührt, wovon die Frauen drei Teile, Junker Konrad Echter (Ächter) den vierten Teil von Junker Götz von Berlichingen d.A., seinem ¿ Schwager zugefallen, inne hat, soll jeder seinen gebührenden Anteil erhalten. Wenn der Amtmann der Frauen und Schultheiß zu Weinsberg oder zu Hölzern feststellt, daß einer seinen Weinberg nicht richtig bebaut, sollen sie dies bei dem Schultheißen zu Hölzern anbringen und zwei der Richter in den Weingarten schicken, um den zu besehen. Die mangelnde Pflege soll dann im Herbst unter der Kelter bestraft werden. Es wurde auch ausgemacht, daß Schultheiß und Gemeinde zu Hölzern die Kelterleute erwählen, doch den Frauen unschädlich, die deswegen schwören sollen, wie andere Kelterleute des Pfalzgrafen zu Eberstadt und anderswo auch. Es ist auch festgesetzt,daß jährlich im Herbst unter der Kelter zu Hölzern jedem der Kelterleute von den genannten Frauen ein Eimer Wein zu Lohn gegeben werden soll, wofür sie den Wein der Frauen in ihre Fässer schaffen sollen. Damit sollen alle Streitigkeiten zwischen den Frauen und den von Hölzern geschlichtet sein.