Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Landgerichtsschreiber und Schulmeister in Altdorf, beurkundet Protestation und Appellation in Sachen Konrad Nabholz von Dietmannsberg gegen Jörg Funckenhuser im Streit über die Pflicht zu gemeinschaftlicher Unterhaltung eines Hags. Nabholz war in erster Instanz vom Gericht Schmalegg und in zweiter von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg verurteilt worden. Da er Leibeigener des Klosters Weingarten ist, hat in Ravensburg Cristan Lantz, Schreiber des Klosters, am 2. April (Mittwoch nach Lätare) während eines Gerichtstermins Unzuständigkeit eingewandt und gegen das Verfahren protestiert. Da diese Einwendungen nicht beachtet wurden, wird Appellation an Maximilian I. bzw. dessen Kammergericht eingelegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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