Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der ihm die Stadt Rockenhausen und das Dorf Imsweiler zur Nutzung auf Lebtag überantwortet hat. Wirich verpflichtet sich zur Einhaltung der Artikel der inserierten Verschreibung, namentlich dazu, die Untertanen bei ihren Rechten zu belassen und zu schirmen und die Stadt zu bewahren und zu behüten. Nach Wirichs Tod sollen die Orte wieder an den Pfalzgrafen und seine Erben fallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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