Revers über die Übertragung eines Erblehens an Ulrich Nallinger zu Großeislingen; das Lehen umfasst ein Haus mit Hof, Scheune und Garten, mehrere Wiesen und verschiedene Äcker; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 3 Pfund, 8 Schilling und 5 Heller, sowie 2 Hennen, 4 Herbsthühner, 10 Simmer Dinkel, 15 Simmer Hafer, jährlich fällig am St. Martinstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 8 Gulden Wegelohn und 8 Handlohn gezahlt werden