Jakob Krimm, Hofmeier zu Buchhof (Buch, Newennstatter ampts), bekundet, dass Eberhard von Gemmingen der Ältere ihm ein Fischwasser im Kocher samt Zugehörungen zur lebenslangen Nutzung verliehen hat. Das Fischwasser liegt unterhalb von Hohenbuch und stößt oben an das von Eberhard von Gemmingen, das Klaus Schantzenbach zu Sindringen (Sinderingen) inne hatte, und unten an das von Oll Jorgen zu Ohrnberg (Ornberg). Der jährlich zu Gertrudis [= 17. März] nach Bürg (Burgkh) fällige Bestandszins beläuft sich auf 4 ½ Gulden Landeswährung. Der Beständer ist verpflichtet, dem Leiheherrn auf dessen Verlangen die "berurt zeit yedes pfundt visch, so pfundig oder darunder, umb zehen pfening pfaltzgräver und was uberpfundig umb ein batzen geben"; desgleichen hat die Herrschaft ein ganzjähriges Vorkaufsrecht an gutem Fisch. Außerdem wird der Aussteller das gemmingische "holtz, zwuschen der vischbach und dem Weckeltorholtz gelegen, in guter hut und achtung haben" und vor Schaden behüten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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