Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet, daß durch Urteil Reinold von Geroldseck zu Sulz, Domherr zu Straßburg und Augsburg, mit seinen als Erbe seiner Schwester Margarete von Lupfen erhobenen Ansprüchen an Tuningen Burg und Dorf abgewiesen worden sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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