Testament des Anton Heinrich von Dorgelo (*09.01.1748, +16.07.1776), Herr zum Brettberg, in dem er, falls keine leiblichen Erben vorhanden, seine Ehefrau Ernestine Alexandrina vn Drogelo, geborene Freiin von Haen zu Opherdicke, als Universalerbin aller beweglichen und unbeweglichen Güter einsetzt, namentlich des Brettbergischen Gutes mit Gärten, des Hofs in Vechta, der Pfründe der Meier- und Bauernschaften, der Zinsen auf Kapital sowie der Lehngüter und Lehngründe. Dies gilt auch bei Wiederverheiratung. Sollten Kinder aus einer zweiten Ehe entstehen, werden diese als Erben der obengennannten Güter eingesetzt. Bei bleibendem Wittwenstand wird es Ernestine freigestellt, wem sie die Güter vererben will. Seinem Onkel Otto Heinrich von Schele vermacht Anton von Dorgelo die Einkünfte aus Pulsfort, die nach dessen Tod an das Haus Brettberg zurückfallen. Seinem Onkel Caspar Heinrich von Schele vermacht er 100 Reichstaler. Es folgen Ausführungen darüber, dass die Bestimmungen des Testaments von Franz Anton von Dorgelo (Großvater), in dem verfügt war, dass ohne männlichen Erben der Besitz an Antons Schwester, der Ehefrau von Oberst von Bönninghausen fällt, nichtig seien und eine Sanctio. Er setzt den Herrn Spiegelberg als Küster ein und überträgt es ihm, für die Einhaltung des Testaments zu sorgen. Siegelankündigung des Ausstellers Anton Heinrich von Dorgelo und der Zeugen Caspar Heinrich von Schele, Bernhard Heinrich Topp (Pastor), Johannes Wilhelm Wibbert (Vicarius), F. H. A. Backmann, F. Ferdinand Ehser, Johann Gerhard Serhusen, Heinrich Johan Anton Meyer, Notar Johannes Stephanus Meyer.