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Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg
und Amand von Buseck, Abt von Fulda, haben einen Vertrag zur Beendigung
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1751-1760
1751 Juli 22 und 27
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... so geschehen Würtzburg und Fulda den 22ten und 27ten Juli 1751
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg und Amand von Buseck, Abt von Fulda, haben einen Vertrag zur Beendigung des zwischen Würzburg und Fulda bestehenden Streits über die Jurisdiktion in geistlichen Dingen geschlossen. In Paragraph 1 ist festgelegt worden, dass dem Bischof von Würzburg das Diözesanrecht über die Propstei Holzkirchen zusteht, solange dort kein Konvent gemäß päpstlicher Satzung errichtet wird. Beide Seiten sind in dieser Angelegenheiten zu einem Tausch bereit; jedoch soll das Geschäft nicht in den Hauptvertrag aufgenommen werden, sondern in diesem Nebenvertrag vorbehaltlich der Zustimmung durch den Papst geregelt werden. 1. Der Bischof von Würzburg versichert, dass nach Erlangung der päpstlichen Bestätigung des Hauptvertrags die Umsetzung dieses Tausches erfolgen soll. 2. Die Berichtigung des Tauschs ist binnen zweier Jahre möglich, gerechnet vom Datum der päpstlichen Bestätigung. 3. Während der zwei Jahre sind die im Hauptvertrag über Holzkirchen eingeräumten Rechte suspendiert. 4. Kommt der Austausch nach den zwei Jahren nicht endgültig zustande, werden die suspendierten Rechte in Kraft gesetzt. 5. Der Abt von Fulda verspricht, diese Regelungen einzuhalten. Die Verhandlungen haben 1751 Juni 2 in Hammelburg stattgefunden. Es folgt die Wiedergabe der Unterschriften der Unterhändler: Daniel Johann Anton Gebsattel, Bischof von Sigus, Weihbischof in Würzburg; Johann Kaspar Barthel; Ferdinand Zobel von Giebelstadt; Johann Hohmann; Johann Heinrich Fischer; Johann Georg Weitzel. Ankündigung der Unterfertigung des Bischofs und des Abts. Siegelankündigung des Bischofs und des Abts. Franz Konrad Graf von Stadion, Dompropst von Würzburg, Johann Veit von Würzburg [!], Domdekan von Würzburg, Senior und Kapitel von Würzburg sowie Leopold Specht von Bubenheim, Dekan von Fulda, Senior und Kapitel von Fulda stimmen dem Vertrag zu. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3, Lacksiegel 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carolus Philippus episcopus Herbipolensis Francie orientalis dux
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Amandus abbas et princeps Fuldensis)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Amand von Buseck, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 90 [1751 Juli 27]
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Richter, Urkunden, S. 132-134.
Vgl. Nr. 2287 und Nr. 2288.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.