Seyfried, Propst des Stifts Großcomburg, verleiht als Lehenherr des St. Leonhards-Altars in der Veldnerkapelle in Schwäbisch Hall sowie mit Wissen und Zustimmung des Jacobus Tierberg (Tierperg), Kustos und Chorherr des Stifts Klingenmünster und Kaplan des genannten Altars, dem Hans Zoller, Bürger zu Schwäbisch Hall und Schneider, und allen seinen Erben das dem Altar gehörende ganze Sieden samt Zubehör und Rechten in dem nach Anstößern näher beschriebenen Haalhaus oben an der Gasse vor dem Sulfertor, in dem auch der St. Franziskus-Altar der Veldnerkapelle ein Sieden besitzt. Der Belehnte wird auf die pflegliche Behandlung und fortwährende Instandhaltung des Siedens und auf zweifache jährliche Rechnung (hier: Abgabenzahlung) jeweils auf Jacobi (25. Juli) und auf Weihnachten (25. Dezember) verpflichtet gemäß Recht und Gewohnheit des Haals der Stadt Hall. Der Kaplan Jakob Tierberg und alle seine Amtsnachfolger sind befugt, bei Vernachlässigung der genannten Pflichten das Lehen einzuziehen, doch stets in Übereinstimmung mit Recht und Gewohnheit der Stadt Schwäbisch Hall.