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Der Edle Hildbold von Wehrstein verzichtet auf alle seine Ansprüche und Rechte an dem Zehnten in Sülchen, welche er von dem Grafen Albert von Hohenberg zu Lehen gehabt, demselben aber um 20 Mark Silber wieder aufgegeben, und welchen das Kloster Bebenhausen als freies Eigentum von dem Grafen erworben hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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