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Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
Stadt Beckum Urkunden
1269 Oktober 20
Regest: Gerhard [von der Mark], Bischof von Münster, verzichtet mit Genehmigung seines Domkapitels auf das Recht, das er und seine Vorgänger an dem Vogteigericht (vogetdinc) in der Stadt Beckum (Beckeheim) besessen haben. Er überlässt es ihr in gleicher Art, wie die Stadt Münster es besitzt. Ferner erlässt er der Stadt eine von seinen Vorfahren erhobene Abgabe von 16 Denaren von den Fleischmärkten (de macellis), die hallepenninge genannt werden. Die Bürger zahlen 150 Mark Münsterschen Geldes, die der Bischof zum Nutzen der Kirche, und zwar zur Erwerbung des Schlosses und der Güter von Horstmar (Horstemar) verwenden will. Der Bischof und das Domkapitel siegeln. Zeugen: Der Dompropst W(ilhelm), der Domdechant F(riedrich), Th(eodor) gen. Norandino, der Domthesaurar R(enfrid) und das ganze Domkapitel, der Dechant H(einrich) zu St. Ludgeri in Münster, H(einrich) Dechant in Beckum, Matheus de Novo Castro, C. dicto Stric, Omer de Ostenvelde, der Droste (dapifer) Albert, Gerung und Macharius nostris officialibus.
1) Ausfertigung, Pergament 16 x 13 cm; 2 Siegel von roten Seidenfäden ab. Rückseite: Erbliche renuntiation Gerhardi episcopi auff das vögedings gericht, de dato 1269 (18. Jh.); Signatur: VI B 1 b.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 9
2) Die andere Ausfertigung.
LAV NRW W, Fürstbistum Münster, Urk. 133 (Verzeichnet in FMLA 376, 2 c)
3) Druck: Wigand in Archiv für Geschichte und Alterthumskunde (Westphalens) 1834, 6, S. 266. Regest: WUB 3, 837. Deutsche Übersetzung in: Schmieder/Ahlmer/Winkelmann; Stadt Beckum 1974, S. 21 22.
Urkunden
XIII° Kalendas Novembris
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.