Simon Maler, B. zu Nürtingen, einige Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth von Württemberg zu Nürtingen gef., weil er unlängst in einem offenen Wirtshaus daselbst bei der Zeche übel geredet und Gott und den christlichen Glauben gelästert und verunehrt hatte - obwohl er wegen des gleichen Vergehens schon einmal zu Nürtingen gef. gewesen war -, deshalb peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte und in Ansehung seiner Frau und Kinder aus Gnade der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., bis zum kommenden St. Jörgentag (23. April) mit Frau und Kindern aus dem Wittum der Herzogin zu ziehen und sich sein Leben lang nicht mehr darin niederzulassen, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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