Bernhard Vogelmann, Kleriker Würzburger Bistums und Notar, bezeugt und bestätigt, dass am heutigen Tag um die siebente Vormittagsstunde in der Steuerstube (Betstube) des Neuen Rathauses zu Schwäbisch Hall vor ihm und namentlich benannten Zeugen Peter von Aufseß, Propst zu Comburg, auch Domherr zu Würzburg und Bamberg, als Syndikus und Prokurator von Stättmeister, Rat und Gemeinde erschienen ist und dargelegt hat, dass er kraft erhaltener Vollmacht den Vertrag, den Dr. Matthäus Neithart von Ulm, Jörg Langenmantel von Augsburg und Kaspar Nützel von Nürnberg am Samstag vor dem Sonntag Trinitatis (25. Mai) 1510 in Hall errichtet haben, einen kaiserlichen Konfirmationsbrief hierüber de dato Augsburg, 7. Juni 1510, sodann ein kaiserliches Mandat vom 7. Juni 1510, durch das Graf Joachim zu Oettingen, Walter von Hürnheim, Konrad Herwart von Augsburg, Jakob Muffel von Nürnberg, Hans Jagsthammer von Rothenburg und Ambros Buchelberger von Dinkelsbühl zu Komissarien in der Causa Hermann Büschlers ernannt worden sind, in Hans Schnürlins Wirtshaus gebracht hat, wo diese Urkunden sämtlich durch Graf Joachim auch namens seiner Mitkommissarien und kraft des Vertrags von Freitag nach Simonis et Judae (29. Oktober) 1512 für unwirksam erklärt (abgetan), öffentlich vor etlichen Augenzeugen durchstochen und somit ungültig gemacht (vernichtigt) worden sind. Anschließend hat Propst Peter diese drei Dokumente in Gegenwart des Notars, des Stättmeisters, des Stadtrates, ausgewählter Haller Bürger und weiterer Zeugen, darunter die namentlich genannten Bürgermeister mehrerer oberdeutscher Reichsstädte, noch einmal durchstochen, woraufhin er, Vogelmann, durch die Anwesenden ersucht und beauftragt worden ist, über den geschilderten Akt "zu zeugnuß vnd ewiger gedechtnuß" vorliegendes Instrument zu fertigen.