Nachdem die verstorbenen Brüder Simon und Johan von Exter am 29. Mai 1622 sich verglichen, dass der erstere mit Bewilligung seines Bruders Johan und des nächsten Agenten Henrich von Exter seinen Anteil der lügdischen exterschen Lehngüter 1600 Reichstaler leihen und die Güter an den verstorbenen Amtmann Johan Herman Catzenbergh ...en darf, gibt die Gräfin Magdalena von der Lippe als Lehnsherrin ihre Einwilligung, ebenso der Abt von Corvey.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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