Erzbischof Sifrid von Köln, Abt Albero von Werden und Graf Engelbert von der Mark machen bekannt, daß der Laie Gerhard von Kothusen mit seiner Frau Greta und ihre Erben Johannes, Dietrich, Alveradis und Lisa vor ihnen erschienen sind und sie gebeten haben, eine von ihnen ausgestellte inserierte Urkunde zu besiegeln. Sie haben danach mit Rat und Zustimmung ihrer Verwandten und Freunde dem Propst und Konvent von Werden alle Rechte, die sie und ihre Vorgänger an den Höfen Viehhof und Raadt hatten sowie die zum Truchsessenamt des Propstes von Werden gehörigen Rechte, seien sie groß oder klein, für 50 Mark guter, neuer, gesetzmäßiger Pfennige verkauft. Ausgenommen bleiben einige sellant genannte Äcker und das Recht, aus dem Wald Butzenberg wöchentlich eine Karre Brandholz zu beziehen. - Es siegeln die Aussteller. - Actum et datum ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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