Georg Widmann, Pfarrer zu Erlach, der auf seine Bitten hin nach dem Tod des Comburger Dekans Eucharius von Fronhofen die von diesem innegehabte Kaplanei des Liebfrauenaltars in der Pfarrkirche St. Michael in Schwäbisch Hall vom dortigen Magistrat als Patronatsherrschaft verliehen bekommen hat, leistet bezüglich seiner Pflichten als Pfründeninhaber Revers (betreffend Residenzpflicht in Hall, Versehung der Pfründe in eigener Person, Assistenz für den Pfarrer von St. Michael etc.). Für Zeiten, in denen er die Pfründe dennoch nicht persönlich versehen kann, erklärt Widmann sich einverstanden, dass der Rat deren gültpflichtige Bauern sich huldigen lässt, deren Abgaben für sich einzieht und für Armenfürsorge und Besoldung der Schul- und Kirchendiener verwendet, bedingt sich aber eine aus diesen Mitteln aufzubringende jährliche Pension von 12 rheinischen Gulden aus. Ferner gelobt er, die Pfründe nur mit Wissen und Zustimmung des Rates zu tauschen und, solange er in Hall lebt, sich wie ein Bürger den städtischen Geboten und Verboten zu unterwerfen, jedwede künftige Anfechtung vorstehenden Reverses schließt er ausdrücklich aus.