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Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, dass die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen
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Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, dass die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen