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Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, dass die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen
Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet den Urteilspruch, dass die von Cannstatt dem Jörg Bächt von Reutlingen seine durch sie gehabten und dem Hofgericht vorgelegten Unkosten bezahlen sollen