Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen dem Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts Worms und Barbara von Erligheim Irrungen um einen Hof und Baugut zu Neuhofen (zum Nuwenhofe) entstanden waren, den Barbaras Vater Hans von Erligheim (+) dem Stift für 1.200 Gulden unter Anrechnung einer säumig gebliebenen Gülte versetzt hatte. Der Hof war vom Stift wegen der ausstehenden Gülte in Beschlag genommen (uffgeholt) und etliche Jahre als Eigengut gebraucht worden. Ein sodann zwischen dem Stift und der Barbara sowie ihrer Schwester Mechthild von Weingarten (Metzen von Wingarten) aufgerichter Vertrag hat den Schwestern eine Lösung des Hofes um 1.200 Gulden bis Mariä Himmelfahrt [15.08.] zugestanden, die versäumt wurde. Kurfürst Philipp entscheidet zum heutigen Tag mit Zustimmung beider Parteien, dass Barbara dem Stift bis Mariä Purificatio [02.02.1492] 800 Gulden ausrichten und nach Neuhofen reichen soll, sie sodann den Hof mit der Pacht dieses Jahres zu ihren Händen erhält. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, wird sie bis Mariä Himmelfahrt [15.08.1492] verlängert, wobei die diesjährige Pacht dann dem Stift zusteht. Vor der Ausrichtung des Geldes soll Barbara dem Stift sowie dem Schultheißen und Gericht zu Neuhofen einen Tag zur Abwicklung der Übergabe ankündigen. Versäumt Barbara auch die zweite Frist, bleibt das Stift unbeirrt im Besitz der Güter. Da das Stift den Hof an einen Hofmann für 16 Jahre verpachtet hat, soll der Bestandsbrief bei der Übergabe an Barbara gereicht werden, die auch alle Forderungen gegenüber dem Hofmann zu versehen und das Stift schadlos zu halten hat. Hat Mechthild von Weingarten Forderungen gegen das Stift (gegen den gedachten herrn), soll ihre Schwester diese vertreten. Herr Johannes Tectoris, Kanoniker des Stifts, Herr Berchtold Funck, Vikar ebenda, und Barbara von Erligheim haben die Einhaltung dieses Vertrag zugesichert, beide Parteien erhalten eine gleichlautende Ausfertigung.