Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Graf Friedrich I. [von Pfalz-Simmern] zu Sponheim die Lösung eines Sechstels an der Feste Stromburg mit Dörfern und Zugehörung sowie die diesbezügliche Zahlung von 4.500 Gulden. Die Lösung geht zurück auf eine Verschreibung Stefans I. von Pfalz-Simmern-Zweibrücken an Pfalzgraf Ludwig III. zu Heidelberg vom 19. Mai 1424. Für ein weiteres Sechstel an derselben Feste hat Friedrich ebenfalls ein Lösungsrecht, das vom Stift Mainz herrührt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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