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Die Pfalzgrafen Eberhard und Rudolf von Tübingen, Gebrüder, geben dem Kloster Bebenhausen für die Fertigung des vorstehenden Verkaufs aller ihrer Weingärten bei Jesingen mit allen Rechten und Zugehörden, insbesondere der Vorlehen, die Kelterhofstätte noch dabei, sowie des Eigentums- und Vogteirechts über verschiedene Güter bei Lachen und über Äcker und Wiesen zwischen Rosenau (Rosenow) und der Echaz (dem Ächenzflüsschen) die in der vorhergehenden Urkunde genannten Dienstleute zu Bürgen, Selbstschuldnern und Gewährsleuten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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